Kinderschutz- 
konzept: 

 

 

 

 

 

 

Kinderschutzkonzept 

- Prävention & Intervention 

unserer pädagogischen Arbeit-

 

Mit dem vorliegenden, von allen päd. Fachkräften ausgearbeiteten, Schutzkonzept reagieren wir präventiv auf die in der Bundesebene auftretenden Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung. In den meisten Fällen beziehen sich die Verdachtsfälle auf das häusliche Umfeld der Kinder. Alle Mitarbeiter sind für diesen Fall geschult und wissen was in Verdachtsfällen zutun ist. Mit der Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes erweitern wir den Rahmen und beziehen die Kindertagesstätten mit ein. Mit diesem Konzept beziehen wir klar Stellung und treten diesem Thema offen gegenüber. Wir intervenieren und beziehen klar Stellung zu diesem Thema. Wir schaffen klare Aspekte und Anhaltspunkte und beschreiben die intervenierte Maßnahmen welche allen Beteiligten Schutz und Orientierung bietet. 

 

 

Wir unterscheiden in verschiedene Formen von Vernachlässigung und Missbrauch: 

  • Psychische, emotionale und seelische Misshandlung z.B. durch abwertende, ausgrenzende, bedrohliche, beschämende oder einschüchternde Verhaltensweisen.
  • Körperliche Misshandlung oder Vernachlässigung z.B. durch Schütteln, Stoßen, Zerren der Kinder, Verletzung der Aufsichtspflicht oder Zwangsmaßnahmen z.B. bei
    den Mahlzeiten
  • Von unbeabsichtigten Grenzverletzungen, über sexuelle Übergriffe in Form von (wiederholten) Grenzüberschreitungen, bis hin zu strafrechtlich relevanten Formen von sexualisierter Gewalt.

 

Alle Mitarbeiter sind angehalten die Signale der Kinder zu deuten und ernst zu nehmen. 

 

 

  1. Vorwort des Trägers: 

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, das ist der erste Artikel des Grundgesetzes unseres Landes. Ein Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. 

Ein Anspruch, dem wir als Evangelischer Gemeinschaftsverband in Baden nachkommen wollen. Begründet im uneingeschränkten „Ja“ des Schöpfers zum Menschen und einem wichtigen Gebot „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ heißt das für uns: „das Beste einsetzen zum Schutz und bestmögliche Betreuung, Bildung und Förderung anvertrauter Kinder.“

 

Schutzkonzepte wie dieses sind ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung der Rechte der Kinder. Der Schutz der Kinder in unserem Kindergarten „Arche Noah“ in Langensteinbach basiert auf den gesetzlichen Grundlagen der § 8a und § 72a SGB VIII.  Sie beschreiben Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor sämtlichen Formen von Gewalt wie z.B. grenzüberschreitendem Verhalten, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung sowohl innerhalb der Einrichtung als auch im persönlichen Umfeld des Kindes. Sie dienen dem pädagogischen Team als Grundlage, die gemeinsame Arbeit regelmäßig zu reflektieren, weiterzuentwickeln und bieten Handlungssicherheit.

 

Danken möchte ich sehr für alle Beteiligung, alles Engagement und die eingebrachte Fachkompetenz, die zum Ergebnis dieses Schutzkonzeptes beigetragen haben. 

 

Über alldem möchte ich Schutz und Bewahrung von dem erbitten, der den Kindern den Himmel verspricht: „Jesus Christus“

 

Ihr

Gunther Göttel

stellv. Verwaltungsleiter

 

 

  1. Einstellungsverfahren: 

 

Professionelles Personalmanagement:

Mit dem § 72a, SGB VIII wird schon bei der Einstellung neuer Fachkräfte oder MitarbeiterInnen ausgeschlossen, dass einschlägig vorbestrafte MitarbeiterInnen in einer pädagogischen Einrichtung arbeiten. Es ist verpflichtend ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, welches schriftlich durch die Leitung angeordnet wird. Dieser Vorgang wird alle 5 Jahre wiederholt. 

Die regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema ist ein wichtiger Baustein für erfolgreiche Präventionsarbeit. Wir bieten regelmäßige Fortbildungen zu diesem Thema für alle Mitarbeiter an. Unter anderen haben alle Mitarbeiter die Schulung „ Alle Achtung“ der evangelischen Landeskirche absolviert. Alle neu eingestellten Mitarbeiter lesen dieses Schutzkonzept und richten sich danach. Jeder Versuch von Missbrauch oder Übergriffen haben nicht nur strafrechtliche Folgen sondern wird sich ebenso auf das Arbeitsverhältnis auswirken. 

 

3.Rolle der Einrichtungsleitung: 

  • Die Einrichtungsleitung hat bei Anhaltspunkten einer Kinderwohlgefährdung die Verantwortung für Steuerung des Verfahrens und eine lückenlose Dokumentation. 
  • Sie organisiert kollegiale Beratung und bespricht den einzelnen Fall mit den Mitarbeitern. 
  • Sie zieht im Bedarfsfall eine insofern erfahrene Fachkraft hinzu und bietet den Personenberechtigten Unterstützungsmöglichkeiten an. 
  • Des Weiteren kontaktiert sie das zuständige Jugendamt, wenn alle vorherigen Maßnahmen ergebnislos waren.

 

 

 

 

 

 

 

 

4.Rechtliche Grundlagen:


Kindeswohlgefährdungen lassen sich grundlegend in vier Bereiche unterteilen. So spricht man von körperlichen und seelischen Misshandlungen sowie von sexuellem Missbrauch und
Vernachlässigung.


Körperliche Misshandlung:
Prügeln, Unterkühlen, Verbrühen, Schütteln, Würgen, etc.
Seelische Misshandlung:
Verweigerung emotionaler Zuwendung oder Aufmerksamkeit, Überforderung durch unangemessene Erwartungen, Isolation, feindselige Ablehnung, wie beispielsweise Verspotten
und Erniedrigen, sowie Terrorisieren durch ständige Drohung des Verlassens, Todesdrohungen. etc.
Sexueller Missbrauch / Sexualisierte Gewalt:
Belästigung, sexuelle Nötigung, Masturbation, oraler / genitaler / analer Verkehr, Vergewaltigung, Prostitution. Letztendlich jedoch „alle Handlungen, welche die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen verletzen ( §§ 174 ff Strafgesetzbuch)“. 


Vernachlässigung:

 Hier wird grundsätzlich zwischen körperlicher, kognitiver / erzieherischer und emotionaler Vernachlässigung unterschieden.
Körperliche Vernachlässigung:
Hiervon spricht man in Fällen von unzureichender körperlicher Pflege und /oder der
Kleidung, sowie mangelnder Ernährung oder gesundheitlicher Fürsorge.
Kognitive / erzieherische Vernachlässigung:
Dies schließt ein, die unzureichende Beaufsichtigung und Zuwendung, ein nachlässiger
Schutz vor Gefahren, zu wenig Förderung und Anregung der motorischen, sozialen, emotionalen, geistigen Fähigkeiten.

 


Emotionale Vernachlässigung:
Darunter verstehen wir ein ständig wechselndes und nicht hinreichendes Beziehungsangebot.

 

  • Grenzverletzendes Verhalten Erwachsener (Mitarbeiter)
  • Strafrechtlich relevante Übergriffe:

- Zwangsmaßnahmen beim Essen, Schlafen, etc.
- Kinder fixieren
- Körperliche Übergriffe
- Vernachlässigung
- Kinder massiv unter Druck setzen
-Anzügliche Verwendung von Spielmaterial
- Wie zufällig wirkende Berührungen
-Sexuelle Handlungen vor dem Kind
- Fotografieren und Filmen von Genitalien / Schambereichen
- Streicheln von Genital- / Analbereich
- Berührungen von Penis / Vulva
- Hand des Kindes an eigenen Intimbereich führen

Jedes grenzverletzende oder grenzüberschreitende Verhalten eines Erwachsenen ist nicht nur eine respektlose Handlung sondern werden in allen Fällen als strafrechtliche Handlung angesehen. Dem gilt entgegenzuwirken.

 

Einige wichtige Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention: 


Gleichbehandlung (Artikel 2): Kinderrechte gelten für alle Kinder, egal, welche Hautfarbe, Religion, Herkunft, Sprache oder welches Geschlecht sie haben.
Mitbestimmung (Artikel 12): Kinder müssen bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei heraus sagen und sie muss auch berücksichtigt werden.
Schutz vor Gewalt und Verwahrlosung (Artikel 19): Niemand darf Kinder schlagen oder sie zu Dingen zwingen, die sie nicht wollen oder ihnen wehtun.
Bildung (Artikel 28) und Bildungsziele (Artikel 29): Kinder haben das Recht auf Bildung, die Entwicklung ihrer Persönlichkeitsbildung und die Entfaltung ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten

Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (Artikel 23) haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
Spiel, Freizeit und Erholung (Artikel 31): Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung.

 

 

5. Professionelle Haltung aller Mitarbeiter in unserem Haus:

 

Wir pflegen zu jederzeit einen wertschätzenden, emphatischen und ehrlichen Kontakt zu allen Kindern. Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe und bieten Ihnen ein sicheres Umfeld. Die Kinder dürfen jederzeit ihre Meinung äußern und können den Alltag mitgestalten. Partizipation wird in allen Bereichen unserer Einrichtung gelebt. 

Dies gilt für alle pädagogischen Fachkräfte, Zusatzkräfte, Praktikanten oder externe Mitarbeiter. 

 

Verhalten von Mitarbeitern:

 

Wertschätzende und liebe Ansprache der Kinder:

Bei direktem Kontakt zum Kind achten wir darauf, dass wir dem Kind auf Augenhöhe begegnen. Wir agieren bedürfnisorientiert und nehmen eine abwartende, emphatische Haltung ein, um dem Kind eine eigene Reaktion zu ermöglichen. Hierbei ist uns ein hohes Maß an wertschätzender Haltung und ein respektvoller Umgang dem Kind gegenüber sehr wichtig. 

Zusätzlich beobachten wir die Körpersignale und die Körpersprache des Kindes um entsprechend reagieren zu können. Hierbei wird auf ein professionelles jedoch individuelles Distanzverhalte Wert gelegt. Wir als pädagogische Fachkräfte achten auf ein authentisches Verhalten sowie auf unsere Aussprache & Höflichkeitsformen dem Kind gegenüber. Unsere Vorbildfunktion ist uns stets bewusst, aus diesem Grund wahren wir die Professionalität und zeigen situationsabhängige gleichbleibende Emotionen. 

 

Konfliktsituationen mit und unter Kindern: 

Entstehen Konflikte mit und unter den Kindern, wird die Situation zunächst beobachtet. 

Bei Grenzüberschreitungen von körperlicher und seelischer Gefahr wird das pädagogische Personal einschreiten.

Hierfür werden die Kinder zunächst aus der Situation genommen und dürfen so erstmal zur Ruhe kommen. Anschließend findet ein klärendes Gespräch unter allen Beteiligten statt. Hierbei nimmt die Fachkraft eine neutrale Grundhaltung ein. Bei körperlichen oder seelischen Verletzungen werden die Eltern aller Beteiligten informiert. Der Datenschutz wird beachtet. Bei schwerwiegenden Konflikten können auch externe Beratungsstellen hinzugezogen werden. Hierbei werden die Leitung und ggf. der Träger auch darüber informiert. 

 

Private Kontakte zu Eltern:

In einem kleinen Ort sind private Kontakte zu Eltern nichts seltenes. Alle Mitarbeiter wissen, dass sie der Schweigepflicht unterliegen und nichts Kindergarteninternes nach außen kommt. Private Kontaktpersonen werden nicht bevorzugt behandelt und sind gleichermaßen wie alle anderen Familien zu behandeln. Um Missverständnisse zu vermeiden ist Transparenz hierbei wichtig. Die Leitung kennt und weiß alle privaten Verstrickungen. 

 

Beschämungen und Boßstellungen: 

Diese sind tunlichst zu unterlassen. Wir sprechen die Kinder direkt an, nutzen keine Ironie und keinerlei Übertreibungen. Kinder sind in Konflikt oder auffälligen Situationen zur Seite zu nehmen und nicht vor anderen Kindern bloßzustellen. Kommt eine Fachkraft an ihre Grenzen, wird eine weitere Fachkraft oder die Leitung hinzugezogen welche das Gespräch übernimmt. Auf diese Weise schützt sich die Mitarbeiterin und das Kind selbst. 

 

Berührungen im Alltag: 

Die Intimsphäre jedes einzelnen wird gewahrt und geschützt. Sicherheitsaspekte und Gefahrensituationen müssen hierbei berücksichtigt werden.  Wir achten auf die Körpersprache der Kinder, deuten diese und nehmen Rücksicht darauf. Wir bestärken die Kinder ihre eigenen Grenzen zu formulieren und Nein zu sagen. In Wickelsituationen kündigen wir unsere Schritte an und fragen in intimen Situationen die Kinder ob Sie unsere Hilfe benötigen. 

 

Benennung von Geschlechtsorganen:

Die Geschlechtsorgane werden mit ihren anatomischen Fachbegriffen benannt. 

 

Umgang mit sensiblen Situationen der Kommunikation:

Für einen wertschätzenden Umgang mit den Kindern ist es wichtig, den Austausch von Mitarbeitern untereinander und  / oder mit Eltern so zu handhaben, dass folgende Dinge beachtet werden:

  • Tür und Angelgespräche dienen in erster Linie für einen kurzen Austausch innerhalb der Übergangssituation. Tiefgründige oder Problemgespräche werden hier nicht besprochen. 
  • Im Beisein des Kindes sollte möglichst wenig über das Kind gesprochen werden. Lässt sich dies nicht vermeiden, sollte auf eine sensible Wortwahl geachtet werden. 
  • Namen fremder Kinder aus der Einrichtung sollten nur in neutralem oder positivem Zusammenhang genannt werden um das Kind nicht zu beschämen oder bloßzustellen. 
  • Die Kunstwerke der Kinder werden immer auf der Rückseite mit Namen beschriftet um den Entwicklungsstand der einzelnen Kinder sensibel zu behandeln. 
  • Sensible pädagogische Daten und Kurzinformationen für Mitarbeiter untereinander unterliegen der Verschlusspflicht. 

 

6.Schutzvereinbarungen in unserem Kindergarten

 

Schutz der Intimsphäre in Pflegesituationen: 

Der Schutz der Intimsphäre jedes einzelnen Kindes ist uns wichtig. Aus diesem Grund achten wir darauf, dass wir Kinder nicht vor anderen Kindern, Eltern oder Fremden umziehen. Auch die Wickelsituation findet in einem geschützten Rahmen statt und weist die Eltern daraufhin, dass Sie aktuell den Waschraum nicht betreten dürfen. Wir schaffen die Möglichkeiten, dass Kinder zu jederzeit auf die Toilette gehen können und auch hier die Möglichkeit haben die Türe zu verschließen. Wir Fachkräfte können im Notfall diese Verriegelung lösen. Wir geben allen Kindern die Möglichkeit sich separat umzuziehen und die Kinder müssen dies nicht vor der gesamten Gruppe erledigen. 

Im Sommer achten wir darauf, dass die Kinder nicht zu leicht bekleidet sind und die intimen Bereiche von Kleidung bedeckt ist. 

Das Wickeln ist mehr als nur eine Windel wechseln. Es wird Blickkontakt und Hautkontakt hergestellt. Wir sprechen die Kinder vorher an und bereiten sie auf die Wickelsituation vor. Der gesundheitliche Aspekt wird zu jederzeit eingehalten. Möchten andere Kinder beim Wickeln zuschauen, wird die Zustimmung des Kindes eingeholt. Dies gilt ebenso für die Einweisung neuer Mitarbeiter. Durch aktive Mithilfe wird das Kind am Wickelprozess beteiligt. Wir sprechen mit dem Kind und erklären unser Tun. Wir achten auf die Bedürfnisse des Kindes und achten auf Nähe und Distanz sowie dessen Signale. 

 

Mahlzeiten:

Wie in unserer Konzeption verankert, ist es uns wichtig ein gemeinsames Frühstück einzunehmen. Nach einem gemeinsamen Gebet entscheidet jedes Kind eigenverantwortlich wieviel und was es aus seiner Dose essen möchte. Wir beachten hierbei den individuellen Entwicklungsstand jeden einzelnen Kindes, wir bieten Hilfe an und lassen die Kinder selbstständig ihre Mahlzeit einnehmen. Wir üben keinen Druck aus. Die Kinder lernen eigenverantwortlich zu essen und selbstständig ihren Essplatz aufzuräumen. 

 

Schlafen:

In unserem liebevoll hergerichteten Schlafraum hat jedes Kind seinen eigenen Schlafplatz. Zu Beginn übernehmen wir die Einschlafrituale jedes Kindes und achten genau darauf, wieviel Nähe und Körperkontakt von Seiten des Kindes gewünscht wird. Die Kinder sind zur Schlafenszeit nie alleine im Schlafraum, eine Schlafwache und ein zusätzliches Babyphon sind immer dabei. Wir arbeiten flexibel und versuchen den Kindern den bestmöglichen Schlaf zu ermöglichen. Kein Kind wird zum Schlafen gedrängt.

 

 

 

Bring - Situationen / Abholsituationen:

Die Bring Situationen sind ein wichtiger Moment für die Kinder. Die Verabschiedung der Eltern und das Ankommen in die Gruppe erlebt jedes Kind anders. Wir begrüßen alle Kinder, deuten die Signale der Kinder und geben ihnen den Freiraum den sie benötigen. Gerne begleiten wir die Kinder zum Winken, wenn dies gewünscht wird. 

Wir achten sensibel auf die Gefühle der Kinder und geben Unterstützung wo nötig. 

Kein Kind muss sich per Handschlag bei uns verabschieden. Wir rufen das Kind, wenn es abgeholt ist und führen, wenn nötig ein kurzes Tür -und Angelgespräch. Alle Mitarbeiter unserer Einrichtung kennen die Abholberechtigten der Kinder, somit ist ein routiniertes Abholen sicher. Wir verabschieden uns freundlich von den Kindern und freuen uns auf den nächsten Tag. 

 

Eingewöhnungszeit:

Alle Begleitpersonen welche in unserer Einrichtung kommen und im Gruppengeschehen teilnehmen unterschreiben zu Beginn eine Verschwiegenheitserklärung. Diese verpflichtet alle Eltern zur Verschwiegenheit über die Geschehnisse in der Gruppe und die Entwicklungsstände der anderen Kinder. 

Die Eltern werden an geheißen einen distanzvollen Umgang mit den anderen Kindern zu wahren und ihr Verhalten passiv zu gestalten.

In der Eingewöhnungszeit findet eine Stufenweise Übernahme der Wickelsituation zwischen Eltern und Fachkraft statt. So werden die Kinder langsam an die Fachkraft und die Umstellung der Wickelgewohnheiten gewöhnt. 

 

 

Räumlichkeiten:

Beim Umbau und Erweiterung unserer Räumlichkeiten wurde darauf geachtet, dass wir die Räume so gestalten, dass wir jederzeit die Möglichkeiten haben Rückzugsorte für die Kinder zu schaffen und dem Trubel der Großgruppe zu entfliehen. Diese Rückzugsorte sind einsehbar, verfügen über Transparenz damit wir den Machtmissbrauch innerhalb der Kindergruppe im Auge haben. Wir arbeiten Situationsorientiert und versuchen durch die Partizipation mit den Kindern auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder einzugehen. 

Wichtig ist auch, die Absprachen zwischen den Fachkräften offen zu gestalten, sodass alle Mitarbeiter wissen wo sich welches Kind befindet und jeder Kraft jederzeit eingreifen kann. 

Besondere Transparenz der Erzieher wie genaue Absprachen, einsichtige Orte und zieldefiniertes Handeln sind besonders dann nötig, wenn Kinder nackt sind. Dies kann bei Spielsituationen mit Wasser wie Planschen, Schwimmen oder Baden und beim Wickeln eine Rolle spielen. Dies dient auch dem Schutz der Mitarbeiter. Generell sind Kinder niemals nackt in der Öffentlichkeit (im Außenbereich, im Gang) zusehen.

Jedem Mitarbeiter und auch den Eltern ist es untersagt Fotos von Kindern mit dem eigenen Gerät zu machen. Hierfür haben wir eigens angeschaffte Kameras. Eltern die ihr eigenes Kind fotografieren wollen, können dies nur wenn kein anderes Kind in der Nähe ist. Selbiges gilt auch für externe Praktikanten welche die Räumlichkeiten fotografieren müssen. 

Wir händigen jedem Elternteil eine Einverständniserklärung für die Verarbeitung unserer Fotodateien aus. Haben wir diese nicht, wird das entsprechende Kind nicht fotografiert. 

Unser Kindergarten liegt an einem Fußgängerweg. Zaungäste sind hierbei keine Seltenheit. Bemerken wir einen auffälligen Zaungast werden alle Mitarbeiter auf diesen aufmerksam gemacht. Wir beobachten ihn und sprechen ihn nach kurzer Zeit an. Wir zeigen Präsenz und stellen uns zum Schutz der Kinder schützend vor Sie.

 

 

 

 

Angemessenes Verhalten von Nähe und Distanz:

Wir bieten den Kindern bei Bedarf emotionale und körperliche Zuwendung an. Die Kinder dürfen selbst entscheiden, ob sie das Angebot der emotionalen und/oder körperlichen Nähe annehmen.

Wir achten auf eine professionelle Gestaltung von Nähe und Distanz. Das Küssen der Kinder stellt eine Überschreitung der professionellen Beziehung dar. Wir nennen die Kinder bei ihrem vollständigen Vornamen und geben ihnen keine verniedlichenden Kosenamen (wie z.B. Süße/r, Maus oder ähnliches).

Wir zeigen den Kindern unsere Grenzen bei distanzlosem Verhalten und wahren unsere Intimbereiche. Die Kinder werden bestärkt darin, ihre Grenzen klar zu kommunizieren und die Grenzen anderer zu akzeptieren. Wir vermitteln den Kindern ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz in der Gestaltung von Kontakten.

 

Beschwerdemanagement:

Uns ist eine Beschwerdefreundliche Haltung wichtig. Dies bedeutet, dass Kritik, Lob und Anerkennung hilfreich sind Dinge oder Abläufe zu verbessern und zu einer positiven Entwicklung beizutragen. 

Dies kann durch Tür - und Angelgespräche , gezielte Elterngespräche oder durch den Elternbeirat erfolgen. 

Das Beschwerdemanagement mit Kindern stellt einem oft vor Herausforderungen. Nicht alle Kinder sind in der Lage ihre Gefühle und ihre Beschwerde auszudrücken. Gerade bei Krippenkindern ist es wichtig, nonverbale Äußerungen, Mimik oder Gestik wahrzunehmen und entsprechend darauf zu reagieren. 

Zeigt ein Kind deutlich seinen Unmut ist die Fachkraft angehalten, die Beschwerde ernst zu nehmen und dem Kind Verständnis entgegenzubringen. Wir bestärken die Kinder Konflikte selbstständig zu lösen, bieten aber jederzeit unsere Unterstützung an. 

In der wöchentlichen Kinderkonferenz haben die Kinder jede Woche die Möglichkeit Dinge aktiv mitzugestalten.  Räume können verändert, Themen aufgegriffen oder Kritik festgehalten werden. 

Die Kinder haben zu jederzeit die Möglichkeit ihren Unmut an uns Fachkräfte weiterzugeben.

 

Qualitätssicherung: 

Fehlerfreundlichkeit, die Reflektion und die Weiterentwicklung unserer Arbeit bilden ein großer Baustein in unserer Qualitätssicherung. In den wöchentlichen gruppeninternen Besprechungen, dem Gesamtteam oder auch an Fortbildungstagen nutzen wir aktiv die Gelegenheit den Kinderschutz und die damit einhergehenden Prozesse zu leiten und jegliche Form von sexualisierter Gewalt auszuschließen. 

Auch der pädagogische Planungstag wird dafür effektiv genutzt. In einzelnen Fällen ziehen wir eine insofern erfahrene Fachkraft hinzu. 

Die Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Elternbeirat hilft uns auch unsere Arbeitsstrukturen, wenn möglich zu überdenken oder auch wichtige Prozesse zu initiieren. Auf Leitungskonferenzen und Trägersitzungen werden regelmäßige Hilfen zum Thema Kinderschutz bereitgestellt. 

Jährliche Mitarbeitergespräche, Fort -und Weiterbildungen fallen auch in unsere Qualitätssicherung. 

 

 

Regeln & Risikofaktoren in unserer Einrichtung:

  • Pädagogisches Fachpersonal & Mitarbeiter

Der Träger und die Leitung sorgen dafür, dass immer ausreichendes und geeignetes Personal vorhanden ist. Das Personal richtet sich nach seinem ihm vorgegebenen Dienstplan. Dieser verhindert, dass eine Gruppe unzureichend abgedeckt ist. Eine gute Kommunikation unter den Mitarbeitern sowie der Leitung ist unersetzlich. Nur so können alle Arbeitsabläufe und Gruppenstrukturen fehlerfrei laufen. Alle Mitarbeiter haben die Türen in der Einrichtung im Blick und achten darauf, dass kein Kind sich in ungewohnten Bereichen aufhält. Die Eingangstüre muss immer verschlossen sein. 

Das Personal hat die Kinder zu jederzeit im Blick. Wir überblicken Gefahrensituationen und schreiten, wenn nötig ein. Jeder Mitarbeiter ist physisch und psychisch voll anwesend. Wir bieten den Kindern in Konfliktsituationen unsere Hilfe an und intervenieren wenn dies von Nöten ist. 

  • Bauliche Mängel: 

Fallen den Mitarbeitern bauliche Mängel auf, gilt es diese unverzüglich der Leitung zu melden. Diese kontaktiert die entsprechenden Stellen. Kinder sind aus den Gefahrenzonen zu halten. Lockere oder lose Gegenstände werden sofort entfernt. 

  • Externe Besucher: 

Wir sind jederzeit wachsam externen Besucher gegenüber. Wir sind aufmerksam und achtsam und sprechen nicht angemeldete Personen an. Personen die einen Termin haben melden sich zu Beginn an und werden gemeinsam mit einem Mitarbeiter zur entsprechenden Stelle gebracht. Ebenso haben wir im Auge wann die Personen die Einrichtung wieder verlassen. 

  • Eltern: 

Eltern bringen die Kinder ausschließlich zu unseren Bring und Abholzeiten. Verspätungen oder Fehlzeiten werden über die App kommuniziert. Die Eltern erteilen uns schriftlich die Erlaubnis wer das Kind abholen darf. Danach richten wir uns. Externe, fremde Personen dürfen kein Kind einfach so abholen. Eltern haben ebenso darauf zu achten, dass die Eingangstüre immer geschlossen ist. 

  • Toiletten – Wickelsituationen: 

Unsere Toiletten sind mit Türen ausgestattet. So wahren wir die Intimsphäre der Kinder. Die Kinder melden sich für den Toilettengang bei den Mitarbeitern ab. Sie können, je nach Entwicklungsstand die Toiletten selbstständig aufsuchen. Die Toiletten liegen in Hörweite der Fachkräfte. 

Die Kinder müssen nicht gemeinsam auf die Toilette. Jeder kann dies selbstbestimmt tun. 

Wickelkinder werden ebenso in einem geschützten Rahmen gewickelt. Externe Besucher oder viele Leute sind nicht mit im Wickelraum anzutreffen. Eltern werden mit einem Türschild darauf hingewiesen, dass Sie für einen kurzen Moment vor der Türe warten müssen.

  • Gästetoilette: 

Externe Besucher oder Eltern benutzen die separatliegende Toilette im Obergeschoss. Gerne begleiten wir Besucher dorthin um Verwechslungen mit der Mitarbeitertoilette zu vermeiden. 

 

 

 

 

 

 

7. Quellenangaben:

 

  • Kultusministerium Kultus, Jugend und Sport Baden - Württemberg
  • Kommunalverband Jugend und Soziales
  • Jugendamt Mannheim 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verantwortlich:

Kindergarten Arche - Noah

Kinderschulweg 1

76307 Karlsbad 


 

Kontakt:

Kathrin Becker, Kindergartenleitung

 

Datenschutzerklärung, Bildquellen & Urheberrecht entnehmen Sie bitte auf der Seite Kontakt & Impressum. 

Vielen Dank!
 

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